Fahrradunfall ohne Helm – zahlt die Versicherung?
Tipp 1 – den Unfall vermeiden
Bevor überhaupt an einen Unfall zu denken ist – was die meisten Menschen natürlich nicht sollten – kommt es erst einmal darauf an, dass ein Unfall von Vornherein verhindert wird. Ein Unfall ist generell eine äußerliche Auswirkung, die plötzlich auf eine Person eintritt. Ein Unfall kann dabei nicht immer nur durch eigenes Verschulden entstehen, sondern kann auch durch andere Personen ausgelöst werden.
» Mehr InformationenLetzteren Punkt können Sie nicht beeinflussen. Allerdings können Sie beim eigenen Verschulden aufpassen, dass Unfälle nicht erst passieren. Wenn Sie mit dem Fahrrad im Alltag unterwegs sind, sollten Sie einige Dinge beachten.
Tipp | Hinweise |
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Beleuchtung | Wichtig ist es, dass Sie jederzeit die ausreichende Beleuchtung besitzen. Schon beim Eintreten der Dämmerung sollte darauf geachtet werden, dass ein Vorderlicht und Rücklicht genutzt wird. Das vordere Licht sollte ausreichend stark sein, sodass Sie dunkle Objekte während der Fahrt erkennen. Generell können Sie selbst überlegen, ob Sie ein Fahrrad Licht mit Dynamo oder Akku nutzen. Bei einem Akku wird meist eine höhere Leistung erzielt, allerdings kann es hier jederzeit passieren, dass die Batterie oder der Akku plötzlich leer ist. Wer dennoch die Sicherheit haben möchte, sollte das Geld in einen hochwertigen Dynamo investieren. Somit sind Sie auf der sicheren Seite.
Das Rücklicht ist weniger für Sie wichtig, ist allerdings wichtig, damit Sie von anderen Personen erkannt werden. Nutzen Sie eine rote Rückleuchte, die ausreichend Stärke besitzt. Gerade an Straßenrändern sind Sie sonst nur schwer zu erkennen. |
Schutzbekleidung | Neben dem Licht empfiehlt sich auch die Nutzung von zusätzlicher Schutzkleidung. Die Schutzkleidung soll nicht nur Sie vor Witterung schützen, sondern auch andere Personen warnen. Greifen Sie gerade in den Wintermonaten zu heller Kleidung. Die beste Variante wäre die Variante, bei der Sie reflektierende Kleidung tragen. Diese Kleidung ist im Online Shop für günstige Preise zu bestellen – wagen Sie den Blick. |
Zuletzt kommt es darauf an, dass Sie das Fahrrad nicht bedienen, wenn Sie Alkohol getrunken haben. Trinken Sie Alkohol, muss das Auto und auch das Fahrrad stehen gelassen werden. Auch hier gibt es eine Promille-Grenze – ähnlich wie beim PKW.
Tipp! Fahren Sie jederzeit sehr vorsichtig und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten an. Nicht immer ist es nötig, eine möglichst hohe Geschwindigkeit anzustreben. Bei Nebel, Regen oder schlecht einzusehenden Ecken passen Sie Ihre Geschwindigkeit an!
Tipp 2 – die Unfallversicherung
Der schlimmste Fall, der Ihnen bei einen Fahrradunfall passieren kann, ist der Fall, bei dem Sie nach dem Unfall langfristige Schäden davontragen – abgesehen vom Tod. Sollten Sie das Fahrrad ohne Helm gefahren sein, sind die Schäden meist wesentlich höher, als wenn Sie einen Helm getragen hätten.
» Mehr InformationenFür eine Unfallversicherung ist diese Tatsache aber meist unerheblich. Sie können das Fahrrad also ohne Helm fahren und erhalten im Schadensfall die volle Leistung der meisten Versicherungen. Doch Vorsicht: Bewusst wurden hier nur die meisten Versicherungen erwähnt. Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung und hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Nicht jede Gesellschaft deckt solch einen Fall ab.
Tipp! Sind Sie sich nicht sicher, welche Leistung Sie erhalten würden, können Sie in das Kleingedruckte Ihres Versicherungsscheins blicken. Hier wird immer sehr genau erklärt, welche Leistungen in welchem Fall von einer Versicherung abgedeckt werden. Haben Sie das Kleingedruckte nicht in Ihren Unterlagen, können Sie Ihre Versicherungsgesellschaft einfach und problemlos kontaktieren.
Eine Besonderheit: Sie können neben der Unfallversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese greift genau dann, wenn Sie aufgrund eines Unfalls den Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei wird dann geschaut, wieviel Prozent Sie vom eigentlichen Beruf noch ausüben können. Nach diesen Prozenten werden dann die folgenden Leistungen ermittelt. Auch hier ist es unerheblich, ob Sie einen Helm tragen oder nicht. Die Versicherung wird in jedem Fall die nötigen Beträge zahlen.
Tipp 3 – die Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist gerade bei einem Automobil eine Pflichtversicherung. Bei einem Fahrrad ist solch eine Versicherung zwar keine Pflichtversicherung, wird aber von vielen Gesellschaften empfohlen. Als Fahrradfahrer sind Sie ein direkter Teilnehmer am Straßenverkehr, es können also auch Unfälle passieren.
» Mehr InformationenWer haftet in diesem Fall, wenn Sie einen Unfall verursachen und vielleicht ein Schaden an einem anderen Auto entsteht? In diesem Fall haften immer Sie. Haben Sie in diesem Fall keine Haftpflichtversicherung, können Schäden nicht abgedeckt werden. Das würde bedeuten, dass Sie auf den entstehenden Schäden sitzen bleiben. Ob Sie beim Fahren einen Helm tragen oder nicht, spielt bei der Haftpflichtversicherung nur begrenzt eine Rolle. Generell kann die Gesellschaft der Versicherung auf eine Teilschuld setzen. In diesem Fall würden Sie die Kosten bis zu einem Satz von 50 Prozent tragen müssen. Allerdings ist diese Regel nicht immer gegeben. Oft kann es auch sein, dass die Haftpflichtversicherung nicht darauf schaut, ob Sie einen Helm tragen oder nicht. Hier sollten Sie ebenfalls ins Kleingedruckte Ihrer Versicherung schauen.
Vor- und Nachteile einer Haftpflichtversicherung
- optional
- haftet bei Schäden, die am Eigentum von anderen verursacht werden
- ohne Helm werden eventuell nur 50 % der Schadenssumme übernommen
Tipp 4 – das Elektrofahrrad
Immer häufiger werden nicht nur normale Fahrräder im Alltag eingesetzt, sondern auch die Elektrofahrräder. Elektrofahrräder haben den Vorteil, dass sie Ihnen einen Teil der körperlichen Arbeit abnehmen. Allerdings werden hiermit besonders hohe Geschwindigkeiten erreicht. Der Nachteil: Durch die Geschwindigkeit steigt die Gefahr eines Unfalls. In diesem Moment kann es sinnvoll sein, dass eine separate Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Oft empfehlen Hersteller oder Händler sogar den Abschluss einer solchen Versicherung, wenn ein Fahrrad mit Antrieb verkauft wird.
» Mehr InformationenWelche Verträge Sie in diesem Fall benötigen, hängt vom Fahrrad und der Leistung ab. Wenn Sie beispielsweise ein S-Pedelec nutzen möchten, ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, damit Sie das Fahrrad im normalen Alltag einsetzen können. In diesem Fall machen Versicherungen und der Gesetzgeber keine Ausnahmen.